Worauf muss beim Umzug in die Schweiz geachtet werden?

n die Schweiz auszuwandern kann verschiedene Gründe haben. Auch für Senioren, die auf jeden Fall ein Umzugsunternehmen beauftragen sollten.
Für einen Umzug in die Schweiz gilt es einiges zu beachten.
Für einen Umzug in die Schweiz gilt es einiges zu beachten. (Bild von Monika Iris auf Pixabay)

Dieser Rat hat natürlich seine Daseinsberechtigung und in erster Linie mit dem Aufwand zu tun. Über die Jahre sammeln sich nämlich viele Dinge an, die mit in die Schweiz sollen. Dazu gehören auch Möbel, die zum Teil nicht ganz leicht sind. Alleine geht hier nichts, schon gar nicht mit 55 oder 63 Jahren. Der Körper baut schliesslich ab, ausserdem ist so ein Umzug anstrengend. Man selbst sollte den grössten Teil einer Umzugsfirma wie alexanderkeller.ch überlassen, die sich damit professionell auseinandersetzt und entsprechend geübt darin ist. Langweilig wird einem deshalb aber nicht, schliesslich gehört die Schweiz nicht zur Europäischen Union. Das heisst, dass freies ein- und ausreisen nicht so einfach möglich ist.

Probleme mit zu wenig Platz?

Vor dem bürokratischen Teil sei gesagt, dass es im Zuge des Umzugs durchaus zu Platzproblemen kommen kann. Beispielsweise, wenn die neue Unterkunft in der Schweiz kleiner ist und sich die Auflösung der nicht mehr benötigten Gegenstände nicht rechtzeitig realisieren lässt. Oder aber es stehen Renovierungsarbeiten an, sodass ein Grossteil zwischenzeitlich anderweitig untergebracht werden muss. Für wenige Wochen oder Monate. Die Suche nach einer Lösung ist schnell erfolgreich, man muss sich nur an einen entsprechenden Anbieter wenden. Dazu gehört auch box4you.ch, das Unternehmen bietet Container/Plätze zum Vermieten an. Die eingelagerten Gegenstände sind und bleiben in diesem Fall trocken und sicher.

Auch im höheren Alter entgehen einem die Sonnenseiten der Schweiz nicht. Das Land punktet unter anderem mit einer überdurchschnittlich hohen Lebensqualität und mit einer ansprechenden Landschaft. Einfach so hinziehen geht aber wie oben erwähnt nicht (kein EU-Mitglied), stattdessen müssen verschiedene Dokumente beantragt werden. Grundsätzlich erfolgt die Einteilung nach der Frage, ob der Aufenthalt länger oder kürzer als 90 Tage sein soll. Bei einem Umzug trifft natürlich die erste Situation zu.

Bei weniger als 90 Tagen ist kein Visum notwendig. Gut zu wissen ist auch, dass diese Tage nicht zwingend an einem Stück verbraucht werden müssen. Für die Berechnung werden nämlich die letzten 180 Tage herangezogen.

Übersteigt der Aufenthalt die 90 Tage, dann ist zunächst ein Aufenthaltstitel zu beantragen. Zuständig dafür ist das Migrationsamt. Nach der Einreise ist eine Anmeldung bei der entsprechenden Wohngemeinde notwendig. Ab dem Einreisedatum beträgt die Frist dafür 14 Tage. Wenn allerdings vorher der erste Arbeitstag ansteht, dann muss dieser Schritt zuerst erledigt werden.

Aufmerksamkeit erfordern auch die Finanzen. Genauer gesagt ist ein Nachweis mit der Erkenntnis zu erbringen, dass der Lebensunterhalt selbst finanziert werden kann. Als Beweis gilt unter anderem ein ausreichend hohes Vermögen oder ein Arbeitsvertrag. Die Regeln sind diesbezüglich also strenger als zum Beispiel in Deutschland oder Österreich.

Aufpassen bei der Krankenversicherung

Wenn man im fortgeschrittenen Alter von Deutschland in die Schweiz zieht, dann spielt das Arbeitsleben normalerweise keine Rolle mehr. Umso wichtiger ist dafür die Krankenversicherung, denn vor allem im Rentenalter kann immer etwas passieren. In der Schweiz ist es bei diesem Thema so, dass man sich selbst darum kümmern muss. Auch bei einem eventuell vorhandenen Arbeitgeber ist es der Fall. Die Zeitspanne für den Abschluss einer Krankenversicherung liegt bei 3 Monaten. Gezählt wird ab dem Datum der Einreise. Innerhalb dieser Frist kommt es ausserdem automatisch zu einem rückwirkenden Versicherungsschutz. Man ist demnach aber der Anmeldung bei der Wohngemeinde versichert.

Eine Besonderheit sind auch die Selbstkosten, die als «Franchise» bezeichnet und individuell vereinbart werden. Werden beispielsweise 400 Franken Selbstkosten im Jahr mit der Krankenkasse ausgemacht, dann müssen die Gesundheitskosten bis zu diesem Betrag selbst bezahlt werden. Die Versicherung greift erst bei Überschreitung dieser Grenze. Sollten es also am Ende 700 Franken sein, dann gibt es 300 Franken von der Versicherung zurück.

Hinweis: Krankenkassen dürfen dem Gesetz nach keinen Antragsteller ablehnen. Weder aufgrund des Alters noch aufgrund des Gesundheitszustands. Somit besteht freie Wahl.

Fazit

Möchte man als Senior von Deutschland in die Schweiz ziehen, dann geht ohne Umzugsunternehmen nichts. Der Aufwand ist für einen alleine zu gross, dazu kommen dann auch noch die körperlichen Anforderungen. Ausserdem sind diverse Vorschriften zu beachten, da das Land kein Mitglied der Europäischen Union ist. Es bleibt also trotzdem genug zu tun. Belohnt wird man am Ende mit einer sehr sicheren Währung, mit einer sehr hohen Lebensqualität und mit einer wunderschönen Landschaft.


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