Wohnungskündigung
Wie löse ich ein Mietverhältnis auf?
Auch wenn Sie das Mietverhältnis früher auflösen, als es die Kündigungsfrist vorsieht, so haften Sie doch bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist. Für diesen Fall können Sie dem Vermieter aber einen sogenannt «solventen und zumutbaren» Nachmieter vorschlagen, der Ihre Wohnung zum gewünschten Zeitpunkt übernehmen möchte. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
Schriftlich kündigen
Reichen Sie Ihre Kündigung auf den ordentlichen Termin ein. Informieren Sie bereits jetzt den Vermieter, dass Sie vorzeitig ausziehen möchten und einen Nachmieter oder eine Nachmieterin stellen werden.
Zahlungskräftiger Nachfolger
Der Nachmieter muss finanziell in der Lage sein, für die Miete aufzukommen. Die Zahlungsfähigkeit ist zu belegen, in der Regel auch mit einem Auszug aus dem Betreibungsregister.
Nachmieter muss zumutbar sein
Der Nachfolger muss die Wohnung zu gleichmässigen Bedingungen wie der Vormieter übernehmen können. Falls Sie alleine in einer Zweizimmer-Wohnung gelebt haben, kann eine vierköpfige Familie, die sich für die Wohnung interessiert, dem Vermieter gegenüber nicht zumutbar sein.
Mehrere Interessenten vorschlagen
Das Gesetz sieht nur einen Vorschlag für einen Ersatzmieter vor. Trotzdem lohnt es sich, dem Vermieter mehrere Interessenten anzubieten. So können Sie sich absichern, falls sich ein Interessent anderweitig entscheidet.
Nachfolger rechtzeitig bestimmen
Der Nachmieter sollte so rasch als möglich benannt werden, weil der Vermieter für einen Entscheid bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen darf.
Frühzeitig Gespräch mit dem Vermieter suchen
Reden Sie mit dem Vermieter, bevor Sie für Ihre Wohnung einen Nachfolger suchen. Manchmal besteht eine Wartliste oder der Vermieter möchte die Wohnung vielleicht auch erst renovieren. Auf diese Weise könnten Sie ohne Nachmieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden.
Insertionskosten zulasten des Mieters
Sollten Sie Ihre alte Wohnung mit einem Inserat ausschreiben, müssen Sie für die Kosten selber aufkommen. Umgekehrt muss der Vermieter die Anzeigekosten übernehmen, falls er ein Inserat ohne Absprache mit Ihnen schaltet.
Ablauf mitbegleiten
Kommunikation ist alles: Halten Sie laufend Kontakt mit dem Vermieter. Erkundigen Sie sich bei ihm, ob die Bewerbungsunterlagen bei ihm eingetroffen sind. Auch sollten Sie den Vermieter nach Einreichung Ihrer Vorschläge fragen, ob er einen davon als Nachmieter akzeptiert.
Auflösung des Mietverhältnisses bestätigen lassen
Ist der Nachmieter bestimmt und vom Vermieter akzeptiert, so können Sie sich von diesem bestätigen lassen, dass Sie vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen werden.
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