Frühpensionierung
«Teilpensionierung: der sanfte Ausstieg»
Bei vielen Pensionskassen haben Sie bereits ab dem 58. Altersjahr die Möglichkeit, sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Doch selbst bei hoher Spardisziplin können sich viele eine Frühpensionierung nicht erlauben.
Für sie bietet sich aber der schrittweise Rückzug aus dem Berufsleben an. Viele Pensionskassen sehen vom ersten möglichen Frühpensionierungszeitpunkt bis zum ordentlichen Pensionierungsalter die Möglichkeit der Teilpensionierung vor.
Einschränkungen beachten
Doch aufgepasst: Die vorzeitige oder stufenweise Pensionierung ist nicht einheitlich geregelt. Sie richtet sich nach dem Reglement der jeweiligen Pensionskasse. Aus steuerlicher Sicht bestehen für die schrittweise Pensionierung mit gestaffelter Auszahlung des Pensionskassenvermögens Einschränkungen, die sich zusätzlich in kantonalen Details unterscheiden:
- Beschäftigungsgrad und Lohn müssen dauerhaft ab Frühpensionierungszeitpunkt um 20 bis 30 Prozent reduziert werden. Eine spätere Erhöhung des Pensums ist also nicht erlaubt.
- Falls Sie Leistungen aus der Pensionskasse beziehen, müssen diese dem verringerten Beschäftigungsgrad entsprechen.
- Vor der endgültigen Erwerbsaufgabe muss der Beschäftigungsgrad je nach Kanton mindestens zwischen 20 und 30 Prozent betragen.
- Je nach Kanton sind zwei bis drei Teilkapitalbezüge erlaubt. Oft muss der letzte Teil des Pensionskassenguthabens als Rente bezogen werden.
- Zwischen den Teilpensionierungsschritten muss je nach Kanton eine Frist von sechs Monaten bis zu einem Jahr liegen.
- Die entsprechenden Bedingungen für die Teilpensionierung müssen im Pensionskassenreglement verankert sowie beim kantonalen Steueramt bekannt sein.
Die Reduktion des Arbeitspensums vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters hat eine Rentenkürzung zur Folge. Um diese abzufedern, lohnt sich allenfalls ein freiwilliger Pensionskasseneinkauf. Dieser müsste im Falle eines Kapitalbezugs beim ersten Teilpensionierungsschritt mindestens drei Jahre vorher stattfinden.
Informieren Sie sich noch vor dem Einkauf über die finanzielle Lage Ihrer Pensionskasse - der Deckungsgrad gibt Ihnen hierzu eine gute Indikation.
Steuern sparen mit Teilpensionierung
Eine schrittweise Pensionierung kann bei einem allfälligen Kapitalbezug auch steuerliche Vorteile bieten: Sie beziehen Ihr Pensionskassenguthaben gestaffelt und zahlen so deutlich weniger Steuern für die Kapitalauszahlung.
Angehende Pensionierte, die keine Teilpensionierung anstreben, werden zwar bei einem ordentlichen Pensionierungszeitpunkt mehr Geld in der Pensionskasse haben, bezahlen dann jedoch höhere Steuern bei einem Kapitalbezug.
Mit einer Teilpensionierung kann man zwar – je nach Kanton – viel Steuern sparen. Dennoch sollte eine schrittweise Pensionierung nicht alleine von steuerlichen Gründen abhängig sein. Genauso wichtig ist, wie Sie sich Ihr Einkommen nach der Pensionierung sichern oder wie Sie das Vermögen im Alter gezielt nutzen.
Eine Teilpensionierung benötigt eine detaillierte Analyse um etwaige Überraschungen zu vermeiden. Idealerweise nehmen Sie dazu mit einem Vorsorgespezialisten Ihrer Bank oder der Beratungsstelle Ihrer Pensionskasse Kontakt auf.
Dr. Daniel Kalt, UBS Chefökonom Schweiz und Nils Aggett, Leiter Pension Services bei UBS und Präsident des Vereins Vorsorge Schweiz, kolumnieren im Monatsrhythmus über die persönliche Vorsorge und den Schweizer Finanzmarkt.
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