So spenden Sie Ihren Nachlass richtig

Viele Menschen spenden ihren Nachlass an gemeinnützige Organisationen oder Hilfswerke. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Erbe stiften können.
So spenden Sie Ihren Nachlass richtig
Nachlass spenden: Diese Punkte müssen Sie beachten (Bild iStock)

Viele Senioren machen sich Gedanken darüber, was nach ihrem Ableben mit ihrem Nachlass geschehen soll. Dies gilt vor allem für Menschen, die keine rechtmässigen Erben haben. Laut Studien sind ungefähr 10 Prozent der Mitteleuropäer bereit, mindestens einen Teil ihres Nachlasses für einen guten Zweck einzusetzen. Bei kinderlosen Senioren sind es sogar 30 %. Allerdings wissen nur wenige ältere Menschen, dass sie ihr Erbe spenden können. Bei der Nachlassspende haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können Ihr gesamtes Erbe an ein Hilfswerk stiften
  • Sie können auch nur einen Teil spenden.
  • Wenn Sie eine Schenkung vornehmen, fallen keine Erbschaftssteuern an.

Wem soll der Nachlass zugutekommen?

Wenn Sie Ihr Erbe stiften möchten, werden Sie sich bestimmt mit der Frage auseinandergesetzt haben, wem das Geld zugutekommen soll. Gemeinnützige Organisationen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit sind, können Sie sicher sein, dass die gesamte Summe dem gewählten Verein zugutekommt. Senioren, die auf der Suche nach einer passenden Organisation sind, sollten darüber nachdenken, welcher Zweck ihnen besonders am Herzen liegt. Selbstverständlich muss die Organisation auf Herz und Nieren geprüft werden, damit Sie sich von ihrer Seriosität überzeugen können.

Wie gehe ich beim Spenden meines Nachlasses vor?

Wenn Sie rechtmässige Erben haben, lohnt es sich, diese noch zu Lebzeiten über Ihr Vorhaben zu informieren. Viele Senioren verzichten auf diesen Schritt aus Angst davor, die Erben könnten sich übergangen fühlen. Dabei ist oftmals das Gegenteil der Fall.

  • Bei einer Schenkung wird die Organisation, der das Erbe zugutekommen soll, noch zu Lebzeiten des Erblassers informiert. Somit lassen sich spätere Erbschaftssteuern zu vermeiden. Eine Schenkung kann zudem dazu dienen, die Ansprüche der Erben zu umgehen.
  • Wer einen Erbvertrag aufsetzt, kann ein Vermächtnis an Dritte festlegen. Allerdings muss dies mit dem Einvernehmen der Erben geschehen. Änderungen des Erbvertrags sind nur dann möglich, wenn alle Vertragspartner einwilligen.
  • Wer keine rechtmässigen Erben hat, kann eine gemeinnützige Organisation als Erbe einsetzen. Somit gehen alle Rechte und Pflichten an den Erben. In diesem Fall lohnt es sich, einen aussenstehenden Testamentvollstrecker einzusetzen.
  • Gründen Sie eine eigene Stiftung und legen Sie deren Zweck fest. Als Alternative haben Sie die Möglichkeit, eine bereits bestehende Stiftung mit einer Spende zu unterstützen. In diesem Fall spricht man von einer Zustiftung.

Nachlass spenden: Diese Punkte müssen Sie beachten

Der erste Schritt besteht darin, Ihr Erbe zu regeln. Wenn Sie Ihr Erbe spenden möchten, dürfen Sie die Pflichtteile auf keinen Fall vernachlässigen. Wenn Sie einen fixen Betrag aus Ihrem Nachlass spenden möchten, spricht man von einem Vermächtnis mittels Verfügung. Wenn die Organisation, der das Erbe zugutekommen soll, in die Erbengemeinschaft aufgenommen wird, wird ihr der Einblick in das gesamte Erbe zuteil. Wofür Sie sich letztendlich entscheiden, hängt gänzlich von Ihrer Situation ab.


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