Kapitalbezug
So klappt der Bezug von Kapital aus der Vorsorge
Studien zeigen zudem, dass immer mehr Versicherte eine zumindest teilweise Kapitalauszahlung wünschen.
Das bringt Ihnen die Kapitalauszahlung
Kapitalauszahlungen werden im Gegensatz zu Renteneinkommen zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Die Besteuerung ist einmalig und je nach Höhe des Bezugs und Wohnort jedoch unterschiedlich: Ein Kapitalbezug von 300 000 Franken wird beispielsweise in Basel mit 25 862 Franken besteuert, in Bern mit 19 773 Franken und in Zug mit nur 16 478 Franken.
Ihre Checkliste für den Kapitalbezug aus Vorsorgegeldern
Eine rechtzeitige Planung Ihrer Pensionierung lässt Sie bei der gestaffelten Auszahlung von einer tieferen Steuerbelastung profitieren:
- Achten Sie auf etwaige Kündigungsfristen für Kapitalbezüge.
- Einige Pensionskassen erlauben Teilkapitalbezüge, wenn der Beschäftigungsgrad schrittweise reduziert wird.
- Je nach Pensionskassenreglement muss ein Teil beispielsweise als Rente oder Kapital bezogen werden.
- Wurden freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse getätigt, so dürfen innerhalb der nächsten drei Jahre keine Bezüge in Kapitalform getätigt werden.
- Guthaben auf 3a-Konten können ab dem Alter 59 (Frau) beziehungsweise 60 (Mann) bezogen werden. Wer mehrere 3a-Konten besitzt, kann diese über mehrere Jahre gestaffelt auflösen.
- Ein Teilbezug eines 3a-Kontos/Freizügigkeitskontos ist nicht möglich. Ausnahme bilden sogenannte WEF-Bezüge (Wohneigentumsförderung). Darunter fallen beispielsweise Kapitalbezüge für selbstbewohntes Wohneigentum oder zur Amortisation der Hypothek vor dem Alter 59/60.
- Bei Erwerbstätigkeit kann das Säule 3a-Konto bis ins Alter 69 (Frau) beziehungsweise 70 (Mann) fortgeführt werden.
- Beim Freizügigkeitskonto kann der Bezug unabhängig von der Erwerbstätigkeit bis zum Alter 69 (Frau) beziehungsweise 70 (Mann) aufgeschoben werden.
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Quelle: UBS Pension Services