SELBSTÄNDIGKEIT
Selbstständigkeit in der Rente – Das sollte beachtet werden
Dabei würden sich einige Ruheständler gerne weiterhin betätigen, um damit nebenbei die Rente aufzubessern oder um den Tag mit einer sinnstiftenden Beschäftigung zu füllen. Der folgende Artikel verrät, worauf hinsichtlich eines Nebenerwerbs während der Rente zu achten ist.
Nebenerwerb in der Rente
Wer in der Schweiz auch in der Rente noch Geld verdienen möchte, kann entweder weiterhin als Arbeitgeber tätig bleiben oder mit einer guten Idee in die Selbstständigkeit starten und seine Leistungen verschiedenen Kunden anbieten. Dabei ist aber zu beachten, dass der Zuverdienst versteuert werden muss und gegebenenfalls Sozialabgaben fällig werden.
Vorteile der Selbstständigkeit
Wer sich für die Selbstständigkeit anstatt für ein Angestelltenverhältnis entscheidet, kann sich seine Zeit frei einteilen und nur so viel arbeiten, wie er oder sie es wirklich möchte. So bleibt weiterhin genügend Zeit für das Freizeitvergnügen. Selbstständige sind nicht an Arbeitsverträge gebunden, nehmen so viele Aufträge an, wie sie möchten und können auch ihre Arbeitszeit frei gestalten, sodass der Alltag deutlich flexibler ist als er es unter Aufsicht eines Arbeitgebers wäre. Ferner können Rentner auf diese Weise nur die Tätigkeiten durchführen, die sie wirklich erfüllen und müssen sich nicht mehr mit Aufgaben herumschlagen, die ihnen nicht so richtig liegen.
Mögliche Tätigkeitsfelder für Rentner
Wer sich selbstständig machen möchte, muss seinen zukünftigen Kunden natürlich eine Leistung anbieten können. Optimalerweise greifen Rentner dabei auf Tätigkeitsfelder zurück, in denen sie sich gut auskennen oder die sie schon während ihres Berufslebens begleitet haben, denn zum Erfolg als Freelancer gehört vorrangig das notwendige Know-how. Denkbar wäre es etwa, Beratungsleistungen in der Branche anzubieten, in der man vorher selbst tätig gewesen ist oder eine Lehrtätigkeit in diesem Bereich aufzunehmen und Seminare zu diesen Themen anzubieten. Wer sich im Alter noch richtig fit fühlt, kann auch Dienstleistungen für andere Senioren anbieten und ihnen beispielsweise beim Einkaufen behilflich sein oder andere Besorgungen für sie erledigen.
Marketingstrategien für Selbstständige umsetzen
Um an die ersten Kunden zu gelangen, müssen Rentner aber erst einmal mithilfe verschiedener Marketingstrategien im Offline- und im Online-Bereich die Werbetrommel rühren:
- Zunächst kann es hilfreich sein, allen Verwandten, Freunden und Bekannten von der Selbstständigkeit zu erzählen, da sich auf diese Weise oftmals bereits erste Kunden gewinnen lassen, die einen dann weiterempfehlen.
- Heutzutage benötigt jeder Selbstständige eine Online-Präsenz in Form einer eigenen Webseite. Diese sollte im besten Fall SEO-optimiert sein, sodass sie schnell in den gängigen Suchmaschinen wie Google gefunden werden kann.
- Kunden sollten immer freundlich um Feedback gebeten werden, damit sie im besten Fall eine positive Rezension bei Google Maps oder in den gängigen Branchenbüchern im Internet hinterlassen.
- Auch das sogenannte After-Sales-Management darf nicht vernachlässigt werden, denn es trägt zur Kundenbindung bei und sorgt dafür, dass sich die Menschen auch langfristig an das Unternehmen erinnern. Zum Beispiel können selbstständige Rentner zu besonderen Anlässen einen Gruss an die Kunden verschicken und sie zu Weihnachten oder zu anderen Festlichkeiten mit einer Karte überraschen.
Lohnt sich die Selbstständigkeit während der Rente?
Wie sinnvoll eine selbstständige Tätigkeit im Ruhestand ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Höhe des Einkommens und von den zu zahlenden Steuern ab, sodass es hierauf keine pauschale Antwort gibt. In vielen Fällen trägt der Nebenerwerb aber dazu bei, dass Rentner mehr Geld für ihren Lebensunterhalt sowie für Reisen und andere Formen der Unterhaltung zur Verfügung haben und so ihren Lebensstandard auch im Alter halten können. Hinzu kommt, dass die Erwerbstätigkeit für viele Rentner sinnstiftend ist, für Kontakte mit anderen Menschen sorgt und zum Wohlbefinden beiträgt, sodass sie zufriedener durchs Leben gehen.
Wie hoch darf der Zuverdienst sein?
Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige sind in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und in der Invalidenversicherung (IV) beitragspflichtig. Ab einem gewissen Betrag bleibt diese Pflicht auch in der Rente fortbestehen, denn dann müssen Personen, die mehr als 16800 Franken (Stand 2024) pro Jahr dazuverdienen, entsprechende Abgaben an die AHV leisten. Selbstverständlich muss das Einkommen auch während der Rente versteuert und dementsprechend mit einer Steuererklärung deklariert werden, sodass es sinnvoll sein kann, sich den Beistand eines Steuerberaters zu holen. Gegebenenfalls kann es steuerlich vorteilhaft sein, die Rente um bis zu fünf Jahre aufzuschieben, aber auch um diese Entscheidung zu treffen, sollten sich Rentner am besten steuerlich beraten lassen.
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