Teilpensionierung
Schritt für Schritt in die Pensionierung
Die Anforderungen und Belastungen im Berufsalltag nehmen tendenziell zu. Umso verständlicher ist der Wunsch nach einer Frühpensionierung. Diese wiederum hat ihren Preis: Durch den vorzeitigen Lohnwegfall und die verminderten Altersleistungen sind deren finanzielle Auswirkungen allerdings markant und teilweise gar nicht verkraftbar. Die Reduktion des Arbeitspensums bietet einen interessanten Mittelweg.
Ein Bündel an Vorteilen
Neben den rein finanziellen Aspekten bringt ein schrittweiser Übergang in den dritten Lebensabschnitt weitere Vorteile mit sich: Der Arbeitnehmer wird nicht von einem Tag auf den anderen vollständig aus dem Arbeitsalltag mit seinen festen Strukturen und dem gelebten Beziehungsnetz gerissen. Zudem entsteht Raum, um sich an die gewonnene Freizeit zu gewöhnen, sich neuen Beschäftigungen zuzuwenden oder bestehende Hobbies aufleben zu lassen. Und dies, ohne den geregelten Alltag bereits vollumfänglich aufzugeben. Diese Angewöhnungszeit an den Ruhestand wird rückblickend meist als sehr wertvoll beschrieben.
Möglichkeiten erfolgreich nutzen
Wer pensionsnah das Arbeitspensum reduziert, kann je nach Pensionskasse von unterschiedlichen Möglichkeiten Gebrauch machen. Eine wichtige Aussage vorweg: Die Auswirkungen einer pensionsnahen Reduktion des Arbeitspensums auf die späteren Altersleistungen aus AHV und Pensionskasse werden oftmals überschätzt. Aus finanzieller Sicht viel bedeutsamer ist der eigentliche Lohnverzicht, bedingt durch das reduzierte Arbeitspensum. Die Vorsorgespezialisten der Schwyzer Kantonalbank unternehmen einen Vergleich zwischen der Reduktion des Arbeitspensums und der Frühpensionierung (siehe Infobox).
Der Freizeitgewinn beider Varianten ist langfristig vergleichbar. Die Reduktion des Arbeitspensums schränkt den finanziellen Spielraum aufgrund der höheren lebenslangen Altersrente jedoch bedeutend weniger ein. Im abgebildeten Beispiel wird auf den Zeitpunkt der Reduktion des Arbeitspensums die Pensionskasse mit tieferem versicherten Lohn weitergeführt. Je nach Reglement der jeweiligen Pensionskasse stehen ab Alter 58 folgende Optionen zur Verfügung:
- Pensumsreduktion (kein Teilbezug der Altersleistung)
Mit der Reduktion des Arbeitspensums wird auch der in der Pensionskasse versicherte Lohn angepasst. Daraus folgen tiefere Altersleistungen auf den Pensionierungszeitpunkt.
- Teilpensionierung (Teilbezug der Altersleistung)
Auch bei dieser Option wird der versicherte Lohn in der Pensionskasse mit der Pensumsreduktion vermindert – mit den gleichen Folgen. Es wird jedoch auf den Zeitpunkt der Reduktion des Arbeitspensums ein Teilpensionierungsschritt realisiert - meist in der Grössenordnung der Pensumsreduktion.
- Weiterversicherung bisheriger Lohn
Wird der versicherte Lohn um höchstens die Hälfte reduziert, kann die versicherte Person verlangen, dass die Vorsorge mit dem bisherigen Lohn weitergeführt wird. Der Vorteil besteht darin, dass sich die voraussichtlichen Altersleistungen nicht reduzieren.
Jetzt abonnieren und gewinnen!
Melden Sie sich für unseren wöchentlichen Newsletter an und nehmen Sie automatisch an der nächsten Verlosung des Preisrätsels teil.