Säule 3a: Bank oder Versicherung?

Wer in die Säule 3a einzahlt, kann nur gewinnen – diese Erkenntnis hat sich auch bei Herrn und Frau Schweizer vermehrt durchgesetzt.
Säule 3a: Bank oder Versicherung?
Säule 3a - Bank oder Versicherung?

Dafür können Sie die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen, da Steuerämter keinen Unterschied zwischen Banken- und Versicherungslösungen machen.

Sparen und Versichern sollten Sie trennen

Eine Säule 3a bei einer Versicherung kombiniert Sparen mit einer Versicherung. Sie zahlen Sparbeiträge fürs Alter und Prämien für einen Risikoschutz bei Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit. Oft ist auch eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit mitversichert: Das bedeutet, dass die Versicherung Ihre Säule 3a-Beiträge übernimmt, falls Sie erwerbsunfähig werden. Das hat Prämienkosten zur Folge. Da man neben Beiträgen fürs Alterssparen also auch noch Prämien für den Risikoschutz bezahlt, fällt das Säule 3a-Guthaben zum Pensionierungszeitpunkt tiefer aus als bei einer 3a-Lösung ohne Risikoschutz.

Banklösung ist flexibler

Bei der Banklösung entfällt zwar der Risikoschutz, dafür bietet sie mehr Flexibilität. Ausserdem sind Sie bei der Bank nicht verpflichtet, jedes Jahr in die Säule 3a einzuzahlen. Trotzdem sind regelmässige Einzahlungen sinnvoll.

Den fehlenden Versicherungsschutz bei einer Banklösung können Sie bei Bedarf mit einer separaten Risikoversicherung kompensieren. Zudem ist die Säule 3a bei einer Bank nicht an ein fixes Vertragsende gebunden. Versicherungspolicen laufen hingegen oft mit dem Pensionierungszeitpunkt ab. Im schlimmsten Fall müssen sie im selben Jahr wie das Pensionskassenguthaben bezogen werden – sofern Sie sich für eine Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse entscheiden. Das kann sich aufgrund progressiver Steuersätze negativ auf Ihre Steuerbelastung auswirken.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Bank

+ Flexibilität bei Einzahlungen
+ Flexibilität beim Bezugszeitpunkt
+ Transparenz über Einzahlungen und Vorsorgevermögen
+ Einfacher für Wohneigentumsförderung einsetzbar

- Kein Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall

 

Versicherung

+ Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
+ Todesfallkapital mitversichert
+ «Sparzwang»

- Wenig Flexibilität bei den Einzahlungen
- Rückkaufswertverlust bei vorzeitiger Auflösung oder Reduktion der Police
- Auflösung und Übertragung auf eine andere 3a-Stiftung ist mit erheblichen Kosten verbunden

Quelle: UBS Pension Services


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