MOBILITÄT
«Fahrausweis light» für Senioren
Dieser soll es auch Senioren im Alter erlauben, kurze Strecken im Auto zurückzulegen, schreibt Sarah Serafini auf «aargauerzeitung.ch».
Ist das 70. Lebensjahr erreicht, müssen Senioren alle zwei Jahre zur ärztlichen Kontrolle. Dort wird getestet, ob sie noch fit genug für die Strassen sind. Falls nicht, wird ihnen der Führerausweis entzogen. Unter bestimmten Bedingungen - nur noch tagsüber oder mit einem automatisch geschalteten Auto fahren - dürfen Senioren ihr Billett aber behalten, auch wenn sie nicht mehr hundertprozentig fahrtüchtig sind. So steht es zumindest in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV). Diese Regelung ist ein wenig versteckt und in zwei Artikel aufgeteilt. Unter Artikel sieben, Absatz drei steht, dass das Strassenverkehrsamt von den medizinischen Mindestanforderungen abweichen könne, wenn der Gesuchsteller über bestimmte Fahreignung verfügt.
Der Artikel 24d besagt, dass eine beschränkte Nutzung des Führerausweises im Ausweis selber eingetragen werden muss. Nationalrat Maximilian Reimann (SVP) ist mit der aktuellen Gesetzesgrundlage nicht zufrieden. Er findet, die plötzliche Abgabe des Führerausweises sei ein massiver Einschnitt in die persönliche Freiheit. Derzeit werden verschiedene Entwürfe für eine neue VZV ausgearbeitet. Reimann findet es wichtig, dass in einer Neuüberarbeitung der VZV explizit stehe, dass den Senioren der Führerausweis nicht plötzlich und total entzogen werde. Sondern dass sie eine Möglichkeit auf eine beschränkte Nutzung des Fahrausweises haben.
Reimann wünscht sich einen "Fahrausweis light", der ermöglichen soll, dass Senioren kurze Wege, beispielsweise ins nahe gelegene Einkaufszentrum, auch in hohem Alter und intakter Gesundheit noch fahren können. Die neue VZV müsse diesen Punkt ausdrücklich und mit Geltung für alle Kantone klar stellen, sagt er. Mit einem parlamentarischen Vorstoss wies er Verkehrsministerin Doris Leuthard auf sein Anliegen hin. Leuthard antwortete, dass bereits heute Führerausweise mit Beschränkungen ausgestellt werden können. "Der Bundesrat will diese Möglichkeit nun ausdrücklich in der Verkehrszulassungsverordnung vorsehen", ergänzte die Bundesrätin.
Martin Bruder vom Strassenverkehrsamt Aargau sagt, dass sich für Senioren praktisch nichts ändern wird, auch wenn in der neuen VZV die eingeschränkte Nutzung des Fahrausweises für über 70-Jährige explizit geregelt sein wird. "Zwar können sich dann Senioren auf diesen bestimmten Artikel beziehen", sagt er. Aber dass das Strassenverkehrsamt mit der neuen VZV deutlich mehr beschränkte Führerausweise ausstellen wird, glaubt Bruder nicht. Im Kanton Aargau machen Senioren heute schon von der eingeschränkten Nutzung des Ausweises Gebrauch. Vor allem mit Tagesfahrten oder Fahrten mit einem Automaten.
Ganz selten stellt das Strassenverkehrsamt auch Führerausweise aus, die nur in einem bestimmten Gebiet benutzt werden dürfen. "In der Landwirtschaft kommt das vor", sagt Bruder. Ein Bauer könne dann mit seinem Traktor weiterhin das Land bestellen, dürfe damit aber nicht ins Dorf fahren, um einzukaufen. Ändern wird sich mit der neuen Verordnung vor allem, dass nicht mehr Hausärzte für den Untersuch auf Fahrtüchtigkeit bei Senioren zuständig sind, sondern spezifisch ausgebildete Fachärzte. Bruder: "Für das Strassenverkehrsamt wird das eine Erleichterung sein. Ein Facharzt kann viel genauer abwägen, wie verkehrstauglich ein Senior unter welchen Beschränkungen noch ist."
Für den Senior hingegen könnte die Abklärung beim Facharzt eine teurere Arztrechnung zur Folge haben. Philip Keller ist leitender Verkehrsmediziner am Kantonsspital Aarau. Er bestätigt auf Anfrage, dass die neue Verkehrszulassungsverordnung lediglich die Beschränkungen für Führerausweise präziser regeln werden. "Ich erwarte in der Praxis keine grossen Änderungen". Eine sogenannte Rayoneinschränkung sei aus verkehrsmedizinischer Sicht im Regelfall nicht sinnvoll, da auch bei vermindertem Fahrradius komplexe Verkehrssituationen auftreten, die hohe Anforderungen an die kognitive Leistungsfähigkeit stellen und eine Leistungsreserve erfordern.
Fahrten von zu Hause ins Einkaufszentrum oder einen "Fahrausweis light", wie ihn sich Nationalrat Maximilian Reimann wünscht, wird es darum mit der neuen Verkehrszulassungsverordnung wohl nicht geben.
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