Ruhestand
Pensionierung - Die zukünftigen Ruheständler
Dennoch ist es von enormer Bedeutung, sich frühzeitig mit dem Thema Ruhestand auseinanderzusetzen. Der Grund hierfür ist einfach: In den letzten Berufsjahren hat man noch die Möglichkeit, Einfluss auf das Einkommen und Vermögen nach dem Renteneintritt zu nehmen. Was ist zu tun?
Zudem ist die Pensionierung ein sehr anspruchsvolles Thema, da hier viele unterschiedliche Faktoren zusammenspielen. Wir haben einige wichtige Informationen für zukünftige Ruheständler zusammengestellt.
Wie setzen sich die Bezüge nach der Pensionierung zusammen?
In der Schweiz beruht die Altersvorsorge auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip. Die erste Säule wird von der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und der IV (Invalidenversicherung) gebildet. Ergänzt wird diese Säule durch die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die private Vorsorge, die freiwillig ist. Falls keine Einzahlungslücken vorhanden sind, sichern die beiden ersten Säulen mindestens 60 % des zuletzt bezogenen Lohnes. Im Unterschied zu Ländern wie Deutschland sind auch Beamte, Politiker, Selbstständige und weitere Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden, um die Einzahlerbasis zu verbreitern.
Für die Ermittlung der verfügbaren AHV-Rente sind unter anderem die Höhe des Jahreseinkommens sowie allfällige Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften von Bedeutung. Ebenfalls relevant ist, wie lange Sie beitragspflichtig waren. Eine volle AHV-Rente erhalten Versicherte, die zwischen dem 20. Altersjahr und dem 64. bzw. 65. Geburtstag ununterbrochen Beiträge einbezahlt haben. Von Gesetzes wegen darf die Maximalrente nicht mehr als doppelt so hoch sein wie die Mindestrente. So kommt es, dass jemand, der bei einem Jahreseinkommen von 84.600 CHF lückenlos AHV-Beiträge einbezahlt hat, eine Altersrente von 2.350 CHF bekommt, während jemand, der pro Jahr 14.100 CHF verdient hat, eine Rente von 1.175 CHF erhält.
Bei Verheirateten wird das Einkommen zusammengerechnet und je zur Hälfte den beiden Ehegatten angerechnet. Diese Einkommensteilung wird vorgenommen, wenn a) beide Ehepartner AHV- oder IV-rentenberechtigt sind, b) eine verwitwete Person Anspruch auf Rente hat oder c) bei Auflösung der Ehe durch Scheidung. Der gemeinsame Höchstbetrag liegt bei 150 Prozent der Maximalrente (also 3.525 CHF). Wird dieser Betrag überschritten, werden die Einzelrenten der Ehepartner entsprechend gekürzt.
Frühpensionierung: Ein gangbarer Weg?
Viele Berufstätige der Generation 50plus hegen den Traum, den Arbeitsalltag schon vor ihrer eigentlichen Pensionierung hinter sich zu lassen. Eine Frühpensionierung lässt sich aber nur dann verwirklichen, wenn man rechtzeitig mit der Planung beginnt. Spätestens ab 50 sollte man sich mit diesem Thema beschäftigen. Wartet man zu lange, bleibt zu wenig Zeit, um eine Bestandsaufnahme zu machen und wichtige Fragen wie das Füllen etwaiger Finanzierungslücken zu klären.
Eines steht fest: Eine vorzeitige Pensionierung ist ein kostspieliges Unterfangen – vor allem dann, wenn beide Ehepartner gleichzeitig in den Ruhestand gehen wollen. In vielen Fällen scheitert das Vorhaben schlicht und ergreifend daran, dass während der Erwerbstätigkeit zu wenig und nicht konsequent genug gespart wurde. Bei manchen Paaren führen Kürzungen bei den Pensionskassen oder im Zuge der Finanzkrise erlittene Vermögensverluste dazu, dass der Traum von der frühzeitigen Pensionierung sich nicht verwirklichen lässt.
Um herauszufinden, ob eine Frühpensionierung ein realistisches Ziel ist, gilt es, sich einen Überblick über die Vermögens- und Einkommenssituation zu verschaffen. Dazu müssen zunächst einige Unterlagen besorgt werden, u.a.:
• AHV- und Lohnausweis
• Auflistung aller Konten
• Depotauszug
• Lebensversicherungen
• Pensionskassenausweis und Reglement
• Belege zu Säule-3a-Konten und -Policen
• Belege zu Freizügigkeitskonten und -policen
• Unterlagen zum Wohneigentum</p>
Um drohende Finanzierungslücken erkennen zu können, muss ein Budget geführt werden. Halten Sie Ihre jetzigen Einnahmen und Ausgaben minutiös fest und schätzen Sie die Ausgaben, die nach der Pensionierung voraussichtlich anfallen. Sind grössere Lücken erkennbar, gibt es mehrere Möglichkeiten, diese zu füllen.
Neben einem Vorbezug der AHV und der Säule 3a sowie des Pensionskassenguthabens kommen dafür auch Finanzprodukte der gebundenen und der freien Vorsorge (Wertschriften, Einmaleinlagen usw.) in Betracht. Beachten Sie, dass Banklösungen anders als Versicherungslösungen keine Risiken (z.B. Invalidität oder Todesfall) abdecken.
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