Nachlassplanung
Mut verändert die Welt
Zahlreiche Aktivist:innen investieren Zeit, Energie und Mut. Es zeugt auch von Mut, sich mit dem eigenen Tod zu befassen.
Ein Leben lang und darüber hinaus
Was soll einmal von uns bleiben? Was wünschen Sie sich für die Menschen, die Ihnen wichtig sind – und für die Welt? Mit einem Testament schaffen Sie, ganz unabhängig von der Grösse des Vermögens, Ordnung und Klarheit. Und Sie können weitergeben, was Ihnen wichtig ist.
Selbstverständlich stehen die eigenen Kinder, Familie und Freunde im Testament an vorderster Stelle. Dank der freien Quote bietet sich Ihnen aber auch die Möglichkeit, eine Organisation wie Greenpeace zu bedenken.
Legate und Erbschaften bedeuten für Greenpeace einen wesentlichen Beitrag für unsere tägliche Arbeit und sind enorm wichtig für unsere Unabhängigkeit. Wir sehen sie aber auch als Zeichen des Vertrauens von immer mehr Menschen, dem wir mit grösster Sorgfalt begegnen.
Mit einem Vermächtnis an Greenpeace haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Werte über Ihr Leben hinaus weiter wirken. Und Sie leisten heute einen wichtigen Beitrag für eine lebenswerte Welt von morgen.
Mehr Selbstbestimmung in der Nachlassplanung
Immer mehr Menschen legen viel Wert auf Selbstbestimmung: Rund die Hälfte aller Personen in der Schweiz erstellt ein Testament – und entscheidet selbst, was mit dem Nachlass einmal geschehen soll.
Ein Testament lohnt sich in jedem Fall: Sie schaffen frühzeitig Ordnung und Klarheit und beugen auch allfälligen Streitigkeiten unter den gesetzlichen Erben vor. Menschen ohne pflichtteilsgeschützte Erb:innen können vollständig frei entscheiden, wen (Personen oder Institutionen) sie mit ihrem Erbe begünstigen wollen. Existieren keine gesetzlichen Erben und kein Testament, fällt die gesamte Erbschaft an den Staat.
Zu den gesetzlichen Erb:innen gehören Ehepartner:innen und Personen in eingetragenen Partnerschaften sowie Verwandte in absteigender Linie: die Nachkommen, die Eltern, die Geschwister, die Grosseltern, die Nachkommen der Grosseltern.
Ohne ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, wer an einem Nachlass als Erb:in beteiligt ist und wie hoch die sogenannte Erbquote für die Erb:innen ist.
Entscheiden Sie sich für die Errichtung eines Testaments, erben von Gesetzes wegen nur die pflichtteilsgeschützten Erb:innen zwingend. Über das gesamte Restvermögen – die freie Quote – können Sie frei verfügen und nach Ihrem Willen nahestehende Personen oder Institutionen beschenken.
Wenn Sie keine pflichtteilsgeschützten Erb:innen hinterlassen, können Sie über das gesamte Vermögen von Todes wegen verfügen.
Neues Erbrecht seit 2023 - grösserer Handlungsspielraum
Je nach familiärer Situation ist die Quote, über die Sie im Testament frei verfügen können, unterschiedlich hoch. Denn es gibt gesetzliche Vorgaben, die Sie beachten müssen.
Das neue Erbrecht ermöglicht Ihnen einen grösseren Handlungsspielraum, frei zu entscheiden, wer im Testament wie begünstigt werden soll: Der Pflichtteil der Eltern fällt weg und wenn Sie Nachkommen hinterlassen, beträgt deren Pflichtteil neu die Hälfte (vorher drei Viertel) des gesetzlichen Anspruchs. Prüfen Sie jetzt mit dem praktischen Testament-Rechner wie Ihre persönliche Erbsituation aussieht und wie hoch Ihre frei verfügbare Quote ist.
Kostenloser Testament Ratgeber
Die wichtigsten Fragen rund um das Testament werden auch in dieser Broschüre beantwortet. Anhand anschaulicher Beispiele wird aufgezeigt, wie Sie ein Testament schreiben, ändern und sicher aufbewahren. Bestellen Sie den kostenlosen Testament-Ratgeber.
Unverbindliche Erstberatung
Manchmal ist es einfacher, eine Situation kurz zu schildern und individuelle Fragestellungen direkt zu klären. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Claudia Steiger, Verantwortliche Erbschaften, wenden: claudia.steiger(at)greenpeace.org, 044 447 41 79