TERRE DES HOMMES
Mit Ihrem Lebenswerk Kindern helfen
Was dabei oft vergessen geht: Wenn keine nahe Familie vorhanden ist, geht die Hinterlassenschaft an den Staat oder weit entfernte Verwandte. Eine Alternative dazu wäre, Hilfswerken oder gemeinnützigen Organisationen einen Teil seines Vermögens zu vermachen. Wie man bei der Vorsorge vorgehen kann, erklärt Carina Sjöberg, Verantwortliche für Nachlässe beim Kinderhilfswerk Terre des hommes.
Was bewegt Menschen dazu, Terre des hommes in ihrem Testament zu berücksichtigen?
Viele Menschen haben den Wunsch, etwas Gutes zu tun und notleidenden Kindern auf dieser Welt zu helfen. Terre des hommes (Tdh) ist das führende Schweizer Kinderhilfswerk und seit über 58 Jahren für seinen Einsatz für Millionen von Kinder auf dieser Welt bekannt. Spendengelder werden bei uns effizient eingesetzt, da 86% davon direkt in unsere Projekte fliessen.
Gibt es ein spezifisches Spenderprofil?
Ganz verschiedene Menschen hinterlassen uns einen Teil ihres Nachlasses. In jedem Fall ist es gut, ein Testament zu verfassen, um zu entscheiden, was mit seinem Vermögen geschieht. Bei uns ist ungefähr jeder zweite bereits zu Lebzeiten ein Spender. In dem er seine Spende durch ein Vermächtnis/Legat oder eine Erbschaft verlängert, möchte er ein starkes Zeichen setzen und die gute Erfahrung, die er mit uns gemacht hat, fortsetzen. Manchmal informieren auch Notare darüber, dass man karitative Organisationen berücksichtigen kann. Für uns ist es einfach sehr wichtig, dass die Menschen sich dieser Möglichkeit bewusst sind.
Was passiert mit dem gespendeten Geld?
Mit 5'000 Franken ermöglichen Sie zum Beispiel Hilfspakete mit Nahrung, Hygieneartikel und Decken an 50 syrische Flüchtlingsfamilien im Libanon oder Jordanien.
Mit 10'000 Franken retten Sie in Bangladesch 120 akut gefährdete Kinder mit Nahrung und Trinkwasser und helfen beim Bau von 8 Brunnen für langfristige Gesundheit.
Mit 30'000 Franken können in Mali drei Gesundheitszentren mit digitaler Diagnostik ausgestattet und Tausende Kinder effizienter behandelt und schneller gesund werden.
Ist es schwierig eine karitative Organisation im Testament zu berücksichtigen?
Eigentlich nicht. Wichtig ist die Tatsache seinen letzten Willen zu verfassen und die gewünschte Organisation als Legat-Nehmerin oder als Erbin im Testament aufzuführen. Wenn man einen ersten Entwurf gemacht hat, sollte dieser am besten von einem Fachmann (Notar/Anwalt/Treuhand) geprüft und aufbewahrt werden.
Kann mir Terre des hommes dabei helfen?
Gerne beraten wir potentielle Spender über unsere Projekte und garantieren dabei vollste Diskretion. Wir sind aber keine juristischen Berater und verfassen daher keine Testamente. Wir können aber entsprechende Stellen verweisen, die bei der Erstellung des letzten Willens helfen können.
Wo erhalte ich mehr Information?
Sie haben die Möglichkeit unseren kostenlosen Ratgeber mit Informationen rund um die Nachlassplanung zu bestellen oder Ihre aktuelle familiäre Situation mit unserem kostenlosen Erbanteils-Check zu erfassen. Sie können uns auch telefonisch oder per Mail kontaktieren.