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Kostenbeteiligung der AHV und IV bei Hörgeräten: das müssen Sie wissen

Die AHV und die IV bieten finanzielle Unterstützung beim Kauf von Hörgeräten. Erfahren Sie, wie Sie von der Kostenbeteiligung profitieren können.
Erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss beim Hörgeräte-Kauf. Bild: Amplifon

Hörgeräte sind für viele Menschen ein unverzichtbares Hilfsmittel, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und die Lebensqualität zu erhalten. Die Anschaffungskosten für Hörgeräte können jedoch hoch ausfallen und für gewisse Menschen eine finanzielle Belastung darstellen. Glücklicherweise bieten die Schweizer Sozialversicherungen, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV) finanzielle Unterstützung. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Kostenbeteiligung funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie Sie die Unterstützung beantragen können.

Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung durch AHV und IV

Hörgeräte werden von den Schweizer Sozialversicherungen bezuschusst, weil es sich um medizinische Hilfsmittel handelt. Für die AHV und die IV gilt, dass Hörgeräte eine eindeutige Verbesserung in der Verständigung mit der Umwelt darstellen und dass das gekaufte Hörgerätemodell ein vom Bundesamt für Sozialversicherungen zugelassenes Hörsystem ist. Um von der Kostenbeteiligung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die AHV und IV haben verschiedene Kriterien definiert:

Voraussetzungen der AHV: Personen, die das Rentenalter erreicht haben, eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, haben Anrecht auf eine Kostenbeteiligung der AHV an den Kauf von Hörgeräten. Dabei muss der Gesamthörverlust mindestens 35% betragen. Dies muss von einem HNO-Arzt mit einem Attest bestätigt werden. Gut zu wissen: Sie haben das Recht, alle 5 Jahre die Kostenbeteiligung der AHV beim Kauf von neuen Hörgeräten zu beantragen.

Voraussetzungen der IV: Alle Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben und einen Gesamthörverlust von mindestens 20% vorweisen, haben Anrecht auf die finanzielle Unterstützung der IV. Auch die IV verlangt ein medizinisches Attest von einem HNO-Arzt. Bei der IV gilt, dass Sie alle 6 Jahre Anrecht auf die Kostenübernahme von neuen Hörgeräten haben.
 

Welche Beträge werden an ein Hörgerät ausgerichtet?

Bei der Wahl der Hörgeräte müssen Sie beachten, dass es sich um ein Hörgerätemodell handelt, welches von den Sozialversicherungen zugelassen ist. Bei Amplifon haben Sie ein breites Hörgeräte-Sortiment zur Auswahl. Alle angebotenen Hörgerätemodelle von Amplifon sind gemäss der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen zugelassen. Sie finden für jede Preisvorstellung passende Hörgeräte, von preisgünstigen Basismodellen bis zu technisch-affinen Hörgeräten der höheren Preisklasse. Unabhängig vom ausgesuchten Modell, erhalten Sie einen Pauschalbeitrag von der AHV oder der IV:

Kostenübernahme durch IV:

  • Monaural (1 Hörgerät): CHF 840.–
  • Binaural (2 Hörgeräte): CHF 1’650.–

Kostenübernahme durch AHV: 

  • Monaural (1 Hörgerät): CHF 630.–
  • Binaural (2 Hörgeräte): CHF 1'237.50

Übrigens: die Kostenbeteiligung der IV von CHF 1’650.– deckt den vollen Preis für Hörgeräte der Basisklasse. Hörgeräte der Basisklasse erfüllen die Grundbedürfnisse für gutes Hören und verfügen über die Grundausstattung für ein gutes Hören. Somit könnten IV-Versicherte von Hörgeräten zum Nulltarif profitieren. Weitere Informationen und Details kann Ihnen Ihr Amplifon-Hörgeräteakustiker in einer unverbindlichen Hörberatung geben.

Antragerstellung zur Kostenbeteiligung für Hörgeräte

Sie müssen einen kostenpflichtigen Hörtest bei einem HNO-Arzt durchführen, um den Gesamthörverlust von mindestens 20% oder 35% zu bestätigen lassen. Wenn Sie unsicher sind, wie hoch Ihr Hörverlust ist, empfehlen wir Ihnen in einem ersten Schritt einen kostenlosen und umfassenden Hörtest bei Amplifon zu machen. Bei Amplifon profitieren Sie zudem von einer unverbindlichen Hörberatung, in welcher Ihnen verschiedene Hörgeräte-Modelle, passend zu Ihren individuellen Bedürfnissen, präsentiert werden. Sie haben die Gelegenheit, das ausgesuchte Hörgeräte-Modell unverbindlich zu testen, bevor Sie sich für den Kauf entscheiden. Wenn Sie von den getesteten Hörgeräten überzeugt sind, unterstützen unsere Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker Sie bei der Antragerstellung bei der entsprechenden Sozialversicherung. Die Formulare müssen anschliessend der AHV oder der IV übergeben werden.

Finanzielle Zuschüsse von Krankenkassen beim Kauf von Hörgeräten

Gewisse Zusatzversicherungen der Krankenkassen können auch einen Teil der Hörgerätekosten übernehmen. Es lohnt sich, die eigenen Versicherungsverträge zu prüfen und allenfalls die Krankenkasse zu kontaktieren.

Über Amplifon

Amplifon ist der Schweizer Marktführer in der Hörberatung. In über 100 Filialen werden Sie zum Thema rund ums Hören kompetent und persönlich beraten: Vom Hörtest über Hörgeräte, Zubehör rund ums Hören, bis zum Gehörschutz. Verbessern Sie Ihr Hörvermögen mit massgeschneiderten Lösungen. Denn gutes Hören ist Lebensqualität.


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