Fluggastrechte - Was tun wenn der Flug ausfällt?

Flüge, die sich verspäten oder gar ausfallen, sind oft mit kleinen Katastrophen verbunden: Familien müssen in trostlosen Wartehallen ausharren.

Gestresste Geschäftsleute verpassen wichtige Termine. Und alle, die unter Flugangst leiden und die Reise nur schnell hinter sich bringen möchten, werden über Stunden, wenn nicht Tage, auf die Folter gespannt.

Das Fluggesellschaften für selbstverschuldete Verspätungen und Ausfälle nach dem Fluggastrecht der EU Entschädigungen zahlen müssen, erscheint dem gegenüber angemessen. Seit 2006 wurden die entsprechenden Verordnungen auch in der Schweiz übernommen. Doch immer wieder kommt es zu Fällen, in denen Fluggesellschaften versuchen, sich ihren Verpflichtungen gegenüber geschädigten Reisenden zu entziehen. Privatpersonen hatten dabei lange Zeit kaum eine Chance, ihre Rechte allein gegenüber grossen Konzernen durchzusetzen. Mit flightright.ch hat sich das inzwischen geändert.

Eindeutige Gesetzeslage oder rechtliche Grauzone?

Um unnötige Konflikte zu vermeiden, ist im EU-Recht bereits lange festgelegt, unter welchen Umständen Fluggesellschaften bei Verspätungen und Ausfällen zahlen müssen. Entschädigungsleistungen werden dann fällig, wenn die Fluggesellschaft nachweislich Schuld an der Situation trägt. Ein typisches Beispiel dafür sind technische Defekte und Organisationsprobleme, die zu verspäteten Bereitstellungen und Ausfällen führen. Wenn ein plötzlicher Eisregen oder eine andere Naturgewalt einsetzt, kann die Fluggesellschaft selbstverständlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Gleiches gilt bei Streiks des Flugpersonals.

Sofern ein triftiger Grund für Entschädigungsleistungen vorliegt, hängt die Summe, die Flugreisende bei einem Ausfall einfordern können, von der Entfernung zum Zielflughafen ab:

• Wer weniger als 1500 Kilometer von seinem Ziel entfernt ist, erhält bei Ausfall bis zu 250 Euro.
• Wer zwischen 1500 und 3500 Kilometer vom Ziel entfernt wartet, hat unter Umständen ein Recht auf 400 Euro.
• Wenn die Gesamtstrecke mehr als 3500 Kilometer beträgt und nicht nur in der EU liegt, werden bestenfalls 600 Euro fällig.

Die Gesetzeslage ist also relativ eindeutig. Doch insbesondere einige Schweizer Fluggesellschaften weigern sich, diese vollständig anzuerkennen. Sie bestreiten etwa, dass das Recht auch für Flüge in andere Nicht-EU-Staaten gelte. Das kann z.B. für Reisende problematisch werden, die von Basel aus in die USA möchten und von einem Flugausfall betroffen sind. Und es gibt eine weitere beliebte Methode, um fällige Zahlungen zu umgehen: Die Fluggesellschaften reagieren auf private Zahlungsforderungen nach Ausfällen oder Verspätungen einfach nicht.

Hilfe holen lohnt sich!

"Bis zu 70 Prozent unserer Kunden berichten, dass Airlines einfach nicht reagieren oder Entschädigungszahlungen verweigern", berichten die Service-Mitarbeiter von flightright.ch.


Fakt ist jedoch: Mit professioneller Unterstützung lassen sich die meisten Fälle inzwischen zu Gunsten der geschädigten Reisenden klären. Die Rechtsexperten von flightright.ch dürfen sogar auf eine Erfolgsquote von stolzen 97 % verweisen. Statt klein beizugeben, können sich Kunden hier in wenigen Schritten anmelden und ohne Kostenrisiken, wie sie etwa bei der Inanspruchnahme eines eigenen Anwalts anfallen, ihr gutes Recht einfordern. Wenn eine vierköpfige Familie in ein weit entferntes Urlaubsparadies reisen möchte, können bei Flugausfall bis zu 2400 Euro zuzüglich zur Erstattung der Tickets bzw. der Bereitstellung eines Alternativflugs ausgezahlt werden.

Entschädigungszahlungen auch bei Flugausfällen vom letzten Jahr

Wer sich im vergangenen Jahr über einen Flugausfall aufgrund technischer Mängel ärgern musste und die Unterstützungsleistungen von flightright.ch noch nicht kannte, hat auch jetzt noch gute Chancen auf eine Entschädigung. Die vorhandenen Unterlagen müssen dafür einfach nur eingereicht werden. Ein Experte untersucht anschliessend, wie aussichtsreich ein juristisches Unterfangen wäre.
Wie immer gilt bei flightright.ch hier: Für die geschädigten Flugreisenden entstehen keine Kosten. Im Erfolgsfall erhält das Team ein Viertel der Entschädigungssumme als Provision. Mit dem Rest des Geldes können zufriedene Kunden schon einmal die Urlaubskasse für die nächsten Ferien auffüllen.

 


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