Dürfen Sie einen Mitarbeiter überwachen?

Normalerweise vertraut ein Vorgesetzter seinen Mitarbeitern, besonders denen, die schon Jahre oder Jahrzehnte in der Firma sind.
Dürfen Mitarbeitende überwacht werden?
Dürfen Mitarbeitende überwacht werden? - (Bild von Hebi B. auf Pixabay)

Oft ist dies auch nötig, schliesslich bekommen die Arbeitnehmer im Zuge ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen auch sensible Daten zu sehen, wie etwa Kundenadressen oder Firmeninterna. Daher ist es umso bedenklicher, wenn ein Chef den Verdacht hat, dass einer seiner Mitarbeiter ein „schwarzes Schaf“ ist. Pauschal misstrauen sollte man natürlich keinem. Doch was kann man tun, wenn erst der Verdacht aufgekommen ist?

Eigene Überwachung

Sie können einen Mitarbeiter, der sich in Ihren Augen verdächtig verhält, beobachten und abwarten, ob er sich verrät. Dies kann allerdings zeitaufwendig sein. Wenn Sie zum Beispiel davon ausgehen, dass er Betriebsgeheimnisse weitergibt, können Sie beobachten, ob Wissen, über das nur er verfügt, bei jemand anderem auftaucht. Gerade ältere Mitarbeiter verfügen oft über mehr Interna als andere. Nachteil: Der Schaden ist dann bereits entstanden.

Ist Videoüberwachung erlaubt?

Generell ist Videoüberwachung, ob im Privaten oder auf der Arbeit, erlaubt, etwa in einem Geschäft mit Kundenkontakt. Die Mitarbeiter müssen etwa in einem Ladengeschäft einverstanden sein. Die Videoüberwachung zielt meist weniger auf die Belegschaft: So können beispielsweise Ladendiebe auf diese Art und Weise überführt werden. Sie müssen allerdings deutlich sichtbar darauf hinweisen, dass Ihr Laden überwacht wird.

Auch ist bei einer Videoüberwachung oft die Zustimmung des Betriebsrates notwendig. Dabei kommt es auch auf die Zulässigkeit an. Sie dürfen zum Beispiel nicht einfach so Ihre Mitarbeiter überwachen. Deshalb sind Kameras im Pausenraum nur sehr schwer möglich.

Unterstützung durch eine Detektei

Wenn Sie lieber professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich an eine Detektei in Aachen oder einer anderen Stadt wenden. Damit die Detektei gegen einen bestimmten Mitarbeiter tätig werden kann, muss ein begründeter Anfangsverdacht bestehen, da eine Überwachung nicht pauschal erfolgen darf. Dies klärt die Detektei mit Ihnen in einem Gespräch. Die Interessen des Unternehmens stehen nur dann über den Persönlichkeitsrechten der Angestellten, wenn eine Straftat begangen wurde oder der Verdacht besteht, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.

Die Detektei setzt verdeckte Ermittler ein, die auf moderne technische Hilfsmittel zurückgreifen. Lichtbild- und Videotechnik kommt dabei ebenso zum Einsatz, um die Geschehnisse aufzuklären. Dies geschieht über einen begrenzten Zeitraum, da Sie Ihre Mitarbeiter nicht über längere Zeit überwachen lassen dürfen.

Eine professionelle Detektei hält sich dabei genau an die rechtlichen Vorgaben. Gesetzlich ist für die Videoüberwachung ein Rahmen vorgegeben, innerhalb welcher Grenzen die Mitarbeiter überwacht werden können. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass sich die Detektive ausserhalb des Gesetzes bewegen und etwaige Beweise vor Gericht nicht anerkannt werden. Wenn es den Ermittlern gelingt, den verdächtigen Mitarbeiter einer Straftat zu überführen, haben Sie möglicherweise einen finanziellen Vorteil, da der Mitarbeiter manchmal die Kosten für die detektivischen Ermittlungen übernehmen muss.

Fazit

Es lohnt sich in fast allen Fällen, eine professionelle Detektei mit der Überwachung eines verdächtigen Mitarbeiters zu betrauen. Voraussetzung ist lediglich, dass ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt. Dies wird aber stets zu Anfang geklärt, sodass Sie kein unnötiges finanzielles Risiko eingehen.


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