Digitale Erbschaften: Was passiert mit Daten?

Die Digitalisierung schreitet stets voran. Haben Sie schon daran gedacht, Ihren digitalen Nachlass mit einer Vollmacht zu regeln?
Digitale Erbschaften
Digitale Nachlassregelung (Bild: iStock)

Digitale Erbschaften geht jeden etwas an

Kümmern Sie sich um ihr digitales Vermächtnis, denn Daten und Konten werden gleichermassen vererbt. Betrauen Sie eine Person Ihres Vertrauens damit und halten durch eine Vollmacht alle relevanten Accounts und Zugänge vor. Es ist wichtig, dass Sie mit der Ausstellung einer Vollmacht klar den Einschub formulieren: bis über den Tod hinaus. Sind Sie im Besitz einer Firma, sollten sie zusätzlich an die Vorkehrungen für digitale Erbschaften denken.

Benutzernamen der Accounts mit den entsprechenden Passwörtern sollten sicher hinterlegt werden. Der Tresor bzw. das Bankschliessfach eignen sich bestens. Sie werden überrascht sein, wenn Sie ihre Accounts von Instagram über Google auflisten, wie weit verbreitet ihr Netz angelegt ist. Übrigens, es ist nie zu früh, eine Vollmacht zu erstellen. Durchaus werden Sie mit diesem Vorgang feststellen, dass so manche Accounts nicht mehr benötigt werden.

Der digitale Verbraucher

Ein Blick auf das eigene Smartphone sagt mehr als tausend Worte. Alleine die vielen Apps sprechen eine deutliche Sprache, wie viele Accounts existieren und kontinuierlich kommen mehr hinzu:

  • Online-Shoppen
  • Apps für den täglichen Gebrauch
  • Messengerdienste
  • soziale Netzwerke wie Facebook
  • Zahlungsdienste

die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Im Todesfall bleiben die Daten weiterhin beim jeweiligen Anbieter. Mit einem digitalen Nachlass können Sie festlegen, was nach dem Ableben mit den vorhandenen Accounts und Daten passieren sollte. Möchten Sie, dass die Profile in den sozialen Medien gelöscht werden, dann veranlassen Sie mit einer Vollmacht diesen Vorgang.

Sicherheit geht vor

Das Löschen von Apps auf dem Smartphone reicht nicht aus. Sie müssen zuerst das Benutzerkonto löschen. Denken Sie zudem daran, dass sämtliche elektronischen Geräte mit vererbt werden:

  • das Smartphone
  • Laptop
  • Tablet
  • PC

Mit der Vernetzung durch Smart Home wird das persönliche Leben immer häufiger digitalisiert. Ein Trend, welcher sich kontinuierlich fortsetzen wird. Im Internet finden Sie Muster für das Ausfüllen von Vollmachten. Digitale Erbschaften werden mit "über den Tod hinaus" deklariert, denn in Fällen des bspw. Komas kann es notwendig werden, dass die Vertrauensperson Zugang zu den digitalen Daten erhält. Abos müssen stillgelegt werden oder gekündigt. Wichtig ist, dass die erstellte Vollmacht mit einem Datum und der persönlichen Unterschrift versehen wird.

Mustervollmachten für digitale Konten

Versehen Sie Ihre Vollmacht mit Ihrem Vor- und Zunamen. Ergänzen Sie das Dokument mit Ihrem Geburtsdatum sowie dem Geburtsort. Die aktuelle Anschrift mit Postleitzahl, Wohnort sowie Strasse und Hausnummer darf nicht fehlen. Im Text erteilen Sie die Vollmacht für die Verwaltung der digitalen Vorsorge. Mit dem nächsten Schritt führen Sie den oder die Verwalter/in mit Vor- sowie Zunamen auf. Sie wird als Vertrauensperson deklariert. Geburtsdatum- sowie Geburtsort sowie die vollständige aktuelle Adresse dürfen nicht fehlen.

Im Wortlaut ermächtigen Sie die Vertrauensperson für die persönliche digitale Vorsorge zu Lebzeiten sowie im Falles des Todes bzgl. der notwendigen Regelungen einzutreten. Beigefügte ist die vollständige Liste der Accounts. Zeitgleich teilen Sie Ihrer Vertrauensperson den Aufbewahrungsort mit. Sie versehen das Dokument mit ihrer Unterschrift sowie dem Ort und dem Datum der Veranlassung. Tipp: Laden Sie sich auf jeden Fall ein Muster im Internet herunter.

Information an die Angehörigen

Neben der festgelegten Vertrauensperson sollten die Angehörigen darüber informiert werden, dass es eine Accountauflistung gibt, welche dieser Person unmittelbar vorliegt. Es besteht die Möglichkeit, dass Anbieter die Möglichkeit vorhalten, dass Sie schon jetzt die Möglichkeit festlegen, welche weitere Personen über das Onlinekonto nach dem Tod verfügen können. Facebook, Instagram sowie Google bieten diese Vorgehensweise an. Bei allen Vorkehrungen ist wichtig: Vertrauen Sie keiner Person Ihre Passwörter zu Lebzeiten an.

Interessant wird es für die Cloud-Dienste. Diese können durchaus weiter bestehen, auch wenn die Angehörige diese Handhabung nicht mehr möchten. In diesen Fällen kann es notwendig werden, dass lediglich rechtliche Schritte dabei helfen, die Daten löschen zu lassen. Andere Länder haben bekanntlich andere Sitten und Gesetze. Digitale Erbschaften werden zum Thema. Viele Länder sehen Handlungsbedarf, damit die Angehörigen des Verstorbenen leichter Zugang erhalten. Durchaus können Sie festlegen, dass Ihre privaten Daten, wie E-Mail-Accounts, den Angehörigen nicht zugänglich gemacht werden. Der Schutz der Privatsphäre steht über allem. Es bleibt spannend, wie die Gesetze sich dauerhaft entwickeln, ob die privaten Daten eines Tages mit dem Ableben in den Hintergrund rücken könnten. Ein spannendes Thema, welche Sie nicht aus dem Auge verlieren sollten.


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