Demenz: Für viele ein Strich durch die Rechnung

Alzheimer Schweiz empfiehlt, frühzeitig Schutzmassnahmen in die Wege leiten, die möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben erlauben.
Demenz: Für viele ein Strich durch die Rechnung
Vorsorge so gestalten, das sie ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben erlaubt.

Wer hat nicht schon gehört oder gelesen, wie ältere Menschen – meistens finanziell – über den Tisch gezogen werden? Bei Menschen mit Demenz ist dies zudem eine leichtere Sache, weil sie vieles kürzlich Zurückliegendes vergessen. Das führt manchmal sogar dazu, dass Erspartes schlicht verschwindet. Umso wichtiger, Schutzmechanismen im Alltag früh einzubauen. 

Selbstbestimmt versus geschützt

Der Tochter oder dem Sohn eine (Teil-)Vollmacht fürs Bankkonto zu geben, bedeutet für viele ältere Menschen eine wirkliche Entlastung. Für die monatlichen Zahlungen müssen sie sich so nicht mehr ans neue eBanking gewöhnen oder den schwer gewordenen Weg zum Bank- oder Postschalter auf sich nehmen. Die Gefahr besteht aber, dass die Vollmacht nicht mehr anerkannt wird, wenn die Urteilsfähigkeit der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers fraglich ist, etwa wegen einer beginnenden Demenz.

Mehr Schutz bietet da ein Vorsorgeauftrag. Tritt dieser in Kraft, kann nur noch die oder der Vorsorgebeauftragte handeln. Dies hat aber gleichzeitig zur Folge, dass die betroffene Person selbst nicht mehr aufs Konto zugreifen kann. In einem gewissen Sinne gibt man also die Zügel aus den Händen. Verständlicherweise ist das ein Schritt, der nicht leichtfällt. Unterstützung und Schutz stehen hier jedoch im Vordergrund.  Alzheimer Schweiz rät, möglichst früh und spätestens bei der Demenzdiagnose die nötigen Massnahmen zu ergreifen, denn im Frühstadium sind die meisten Betroffenen noch urteilsfähig (s. «Urteilsfähigkeit bei Demenz»). Dies gilt nicht nur für die finanziellen Fragen. 

Das Vorsorgen ist ein komplexes Geflecht .

Auch bezüglich medizinischer Fragen gilt: Frühzeitig vorsorgen und sich auch beraten lassen. Denn wenn die Urteilsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, müssen sowieso andere bestimmen: Umso besser, wenn man etwa mit einer Patientenverfügung auf diese Entscheidungen Einfluss nehmen kann. 

Ob man Pflegewünsche – auch für die letzte Lebensphase – festhalten, die Sorge für das eigene Vermögen einer Drittperson übertragen oder das eigene Erbe regeln will; es gibt viele komplexe Aspekte zu beachten.


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