BVG - das Standbein der Altersvorsorge

Die berufliche Vorsorge (BVG), auch 2. Säule genannt, ist ein wichtiger Pfeiler des Schweizer Sozialversicherungssystem.
BVG - das Standbein der Altersvorsorge
BVG - das Standbein der Altersvorsorge

Als wichtige Stütze des 3-Säulen-Prinzips trägt das BVG dazu bei, dass versicherte Personen im Alter, bei Invalidität oder bei Tod einen angemessenen Lebensstandard beibehalten können. Die Leistungen sollten zusammen mit der AHV/IV ca. 60 bis 70 Prozent des letzten Salärs abdecken.

Wozu dient das BVG?

Das BVG ergänzt die Leistungen der AHV und IV damit Sie einen angemessenen Lebensstandard beibehalten können. Bei Pensionierung und im Falle einer Erwerbsunfähigkeit oder Tod werden Leistungen aus der 2. Säule bezahlt.

Wer ist bei der beruflichen Vorsorge versichert?

Das BVG ist obligatorisch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche bei der AHV versichert sind und pro Jahr mehr als brutto 21'150 Franken verdienen (oder mehr als CHF 1'762.50/Monat). Die BVG-Beiträge werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geteilt und direkt vom Lohn abgezogen.

Was passiert mit dem BVG, wenn ich meine Stelle aufgebe?

Wenn Sie Ihre Arbeit, beispielsweise bei Mutterschaft unterbrechen oder aufgeben, empfiehlt es sich, das bisher angesparte Guthaben der beruflichen Vorsorge auf ein Freizügigkeitskonto zu überweisen. Dort wird dieses Guthaben oft zu Vorzugskonditionen verzinst und kann zusätzlich mit einem Freizügigkeitsdepot ergänzt werden. Dieses Depot kann langfristig höhere Erträge erwirtschaften, als ein Freizügigkeitskonto. Diese sind jedoch abhängig von den Kursen an den Finanzmärkten.

Quelle: UBS Pension Services


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