Medizin-Dschungel
Beratung für Patientenverfügung
Sibylle K. hat für Interessierte ihre Erfahrungen von ihren ersten Überlegungen über die Beratung bis zur Unterschrift festgehalten.
In zwei Tagen werde ich zusammen mit einer Beraterin vom SRK-Kantonalverband in meiner Nähe meine Patientenverfügung erstellen. Zur Vorbereitung soll ich mir Notizen zu meiner persönlichen Werthaltung machen. Dazu habe ich Unterlagen erhalten. Ich schreibe munter drauflos, was meine Motivation ist. Dann wird es schwieriger. Es fällt mir nicht leicht, meine Gedanken in Worte zu fassen. Ich lese die Wegleitung. Da sie verständlich die einzelnen Punkte erklärt, finde ich wieder in den Schreibfluss zurück. Trotzdem frage ich mich bei jeder Formulierung: Drücke ich mich unklar oder zu extrem aus? Nach dem ersten Teil wird mir bewusst, dass ich Mühe hätte, die Detailfragen alleine zu beantworten. Entsprechend gespannt bin ich auf das Beratungsgespräch.
Ich fühle mich von Beginn weg gut aufgehoben beim SRK Kanton Bern. Die 59-jährige Beraterin hat einen Lehrgang besucht, um sich das Fachwissen anzueignen. Nach ihren einleitenden Worten wird mir klar, worum es wirklich geht: «Ihre persönliche Werthaltung ist der rote Faden. Er zieht sich durch alle Detailfragen und sorgt dafür, dass Ihre Patientenverfügung keine Widersprüche enthält.» Die Werthaltung soll aufzeigen «warum» ich eine medizinische Massnahme befürworte oder ablehne.
Während des ganzen Gesprächs verspüre ich keinen Hauch von Beklemmung. Im Gegenteil, es gibt sogar einen Grund zu lachen. Dann, wenn ich mich nicht entscheiden kann und immer wieder mal «Entscheid durch Bevollmächtigte» ankreuzen will. Meine Beraterin erinnert mich an meine ursprüngliche Motivation: Die Angehörigen sollen entlastet sein. Stimmt, recht hat sie. Folgen wir wieder «dem Roten Faden». Entscheiden muss ich. Auch mein fragender, hilfesuchender Blick bleibt erfolglos. Komme ich jedoch gänzlich von meiner ursprünglichen Wertehaltung ab, gibt sie mir einen Hinweis. In diesem Sinn hat die Beraterin eine Kontrollfunktion und stellt sicher, dass letztlich auch das medizinische Fachpersonal keine widersprüchlichen Aussagen findet. Denn solche könnten falsch ausgelegt werden.
Die Beraterin hält alle meine Entscheide schriftlich fest und schickt mir die Patientenverfügung fertig zum Unterschreiben nach Hause. Nun kann ich das Dokument selber aufbewahren oder geschützt beim SRK hinterlegen. Die Hinterlegung beim SRK stellt sicher, dass im Ernstfall die medizinischen Fachpersonen jederzeit darauf zugreifen können. Jede hinterlegte Patientenverfügung wird von einer Fachperson auf Verständlichkeit und formelle Vollständigkeit überprüft. Und ich erhalte alle zwei Jahre eine Aufforderung, die Verfügung den aktuellen Umständen anzupassen. So kann ich im Notfall nicht nur sicher sein, dass die Verfügung rasch zur Hand ist, sondern auch, dass sie verständlich formuliert ist.
Eine Patientenverfügung klärt übrigens auch die Frage der Organspende und regelt, wer im Spital Auskunft und Zutritt erhält. Für nicht Verheiratete ist dies eine rechtlich gute Lösung, um eine bestimmte Person zu bevollmächtigen.
Es ist nie zu früh, sich mit dem Leben und seinem Lebensende auseinanderzusetzen. Wir wissen nie, wann es dafür zu spät sein könnte. Und schliesslich ist es ist wie mit jeder Pendenz, die wir von der Liste als «erledigt» streichen dürfen: Es ist ein gutes Gefühl.
Vorausschauend planen
Ob Sie sich beraten lassen oder ob Sie sich zuerst selbst informieren und mit den Vorlagen eigene Überlegungen anstellen wollen – In der Vorsorgemappe des Schweizerischen Roten Kreuz finden Sie die nötigen Informationen.
Jetzt bestellen: vorsorge.redcross.ch
Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung mit uns - wie's funktioniert sehen Sie im Video:
Jetzt abonnieren und gewinnen!
Melden Sie sich für unseren wöchentlichen Newsletter an und nehmen Sie automatisch an der nächsten Verlosung des Preisrätsels teil.