PENSIONSALTER 70
Arbeiten bis 65 oder gar 70 notwendig?
Oder wir arbeiten alle bis 70. Aber selbst dann bezahlen alle höhere Beiträge und erhalten weniger AHV. Welche anderen Modelle sind denkbar? Die Bevölkerung wird immer älter, die Arbeitstätigen immer weniger. Die Sozialwerke sind gefährdet, insbesondere die AHV, die ersten Säule. Die aktiven Beitragszahler können für die immer zahlreicheren Empfänger bald nicht mehr aufkommen. Spezialisten rechnen damit, dass es bereits in drei Jahren zu einer Unterdeckung kommen könnte. Sie schlagen deshalb das Pensionsalter 70 vor.
Die Sozialwerke sollen langfristig gesichert werden. Wie die Schweizerische Depeschenagentur berichtet, will der Bundesrat die Revision von erster und zweiter Säule koordinieren.
Der Bundesrat will eine Revision der Altersvorsorge anpacken. Die Regierung hat Sozialminister Alain Berset am Mittwoch den Auftrag dazu erteilt. Viele der Vorschläge, die bereits am Dienstag durchgesickert waren, sind im Bundesrat offenbar auf Zustimmung gestossen.
Bei der Reform sollen die erste und die zweite Säule (AHV und berufliche Vorsorge) aufeinander abgestimmt betrachtet werden, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mitteilte. Das heutige Leistungsniveau soll erhalten bleiben: Die Renten sollen nicht sinken. Dafür brauche es wohl Kompensationsmassnahmen, die noch zu definieren sind.
Nach den gescheiterten Reformen der letzten Jahre strebe der Bundesrat an, dass die neuen Massnahmen ab dem Jahr 2020 greifen sollen. Zu den Leitlinien, die der Bundesrat verabschiedet hat, zählt die Angleichung des Frauen-Rentenalters an jenes der Männer von 65 Jahren. Gegenwärtig liegt das Rentenalter der Frauen bei 64 Jahren. Dieser Teil der Reform dürfte am meisten zu reden geben - bereits hat es erste diesbezügliche Reaktionen gegeben.
Beim BVG soll der frühestmögliche Zeitpunkt des Altersrücktritts auf 58 Jahre angehoben werden. Anreize sollen aber dazu führen, dass die Menschen bis zum Rentenalter 65 oder sogar darüber hinaus arbeiten.
Vorgesehen seien auch eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes und eine mögliche Zusatzfinanzierung, für die beispielsweise die Mehrwertsteuer infrage kommen könnte. Bei der Finanzierung der Altersvorsorge muss die steigende Lebenserwartung berücksichtigt werden.
Im kommenden Sommer solle Berset dem Bundesrat ein Aussprachepapier mit den konkreten Eckwerten vorlegen. Darin enthalten sein sollen auch Ausführungen zu den finanziellen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Ein konkreter Vorschlag könnte Ende 2013 in eine Vernehmlassung gehen.
Als die AHV 1948 eingeführt wurde, kamen auf einen Pensionierten sechs Werktätige, 2010 waren es vier, 2050 werden noch zwei Erwerbstätige die AHV eines Pensionierten bezahlen müssen, wie das NZZ Folio schreibt. Eine deutliche Erhöhung des Pensionsalters ist wohl angezeigt. Die Produktionsfortschritte reichten nicht aus, um das heutige System aufrechtzuerhalten. Auch flexible Arbeitsformen, die über das 70. Altersjahr hinausreichten, müssen wahrscheinlich eingeführt werden.
Die CVP hat einen ganz eigenen Ansatz, wie sie das Problem lösen will. Sie schlägt vor, dass die reichsten Pensionäre einen AHV-Solidaritätsbeitrag zugunsten der ärmeren bezahlen. Fünf Prozent von Ihnen sollen maximal 23000 Franken bezahlen müssen. Laut Fraktionschef Urs Schwaller (FR) wären Schweizerinnen und Schweizer ab einem Vermögen von vier bis fünf Millionen Franken betroffen. Damit spiele die Solidarität innerhalb der Generationen wieder besser. Die Einnahmen würden rund 150 Millionen Franken pro Jahr betragen.
Eine Entlastung von rund 900 Millionen Franken soll zudem die Angleichung des Rentenalters für Männer und Frauen bei 65 Jahren bringen. Längerfristig möchte die CVP das Rentenalter zwischen 60 und 70 Jahren flexibilisieren, wobei die Renten nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik gekürzt werden sollen. Geringer ausfallen sollen in Zukunft Kinder- und Waisenrenten für AHV-Rentner.