AHV Leistungen
Alles klar mit den Leistungen der AHV?
Sind Sie sich der Höhe der finanziellen Lücke bewusst, die Sie nach der Pensionierung in Kauf nehmen müssen? Oder, und dies ist sehr viel entscheidender, wissen Sie, wie Sie zu diesen wichtigen Informationen kommen?
IK – Ihr individuelles Konto
Die Maximalrente beträgt ab 2013: CHF 2‘340 pro Monat für eine Einzelperson bzw. CHF 3‘510) für beide Ehepartner zusammen. Ob Sie mit der maximalen Rente rechnen können, erfahren Sie, wenn Sie einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto (IK-Auszug) bestellen. Aber Achtung: Prüfen Sie diesen Auszug genau auf allfällige Fehler, denn der Auszug gilt als akzeptiert, wenn Sie Unstimmigkeiten nicht innerhalb einer bestimmten Frist melden. Neben dem IK-Auszug können Sie sich auch mit einer AHV-Rentenvorausberechnung Klarheit verschaffen. Beide Dienstleistungen sind kostenlos. Informationen erhalten Sie bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse oder im Zweifelsfall bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der kantonalen Ausgleichskasse.
Die AHV kommt nicht auf Sie zu
Es ist sehr wichtig zu wissen, dass Sie die AHV-Rente nach Erreichen des Rentenalters nicht automatisch ausbezahlt bekommen. Sie müssen selber aktiv werden und einen Antrag stellen. Dies rund vier Monate vor Erreichen des AHV-Alters – das für Frauen aktuell bei 64 Jahren, für Männer bei 65 Jahren liegt.
Sie können die AHV auch vorbeziehen. Der frühestmögliche Zeitpunkt ist zwei Jahre vor Erreichen des offiziellen Rentenalters. Pro Jahr müssen Sie dafür eine Rentenkürzung von 6,8% in Kauf nehmen. Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus fortführen möchten, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rente längstens bis zum 70. Altersjahr aufzuschieben. Damit sichern Sie sich eine 30% höhere Rente.
Quelle: Generali, Zentrum für Pensionsplanung
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