AHV-Rente
AHV-Rente: Das sollten Sie beachten
Wer die Höhe seiner zukünftigen AHV-Rente abschätzen möchte, muss zwei Faktoren beachten: die Anzahl der Beitragsjahre und das durchschnittliche Jahreseinkommen während der Versicherungsdauer. Auch Erziehungsgutschriften für Kinder unter 16 Jahren und Betreuungsgutschriften für die Pflege naher Verwandter zählen. Vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig (3-4 Monate vor der ersten Auszahlung) für den Bezug anzumelden. Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt.
Nur lückenlose Zahlungen führen zur Vollrente
Die Beitragsdauer in der 1. Säule wird auf einer Skala von 1 bis 44 gemessen. Auf 44 Jahre kommen Sie, wenn Sie ab dem 21. Lebensjahr bis zur Pensionierung jedes Jahr wenigstens den Mindestbeitrag (aktuell 478 Franken) in die AHV einbezahlt haben. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Vollrente. Diese beträgt bei Einzelpersonen jährlich zwischen 14?100 Franken und 28?200 Franken. Für Ehepaare liegt die Spanne zwischen 28?200 und 42?300 Franken (Stand 2017). Bei Beitragslücken führt jedes fehlende Beitragsjahr zu einer Rentenkürzung um mindestens 1/44 (Teilrente).
Durchschnittliches Jahreseinkommen entscheidet
Die Rentenskala 44 des Bundesamts für Sozialversicherungen (ahv-iv.ch) gibt Aufschluss über die Rentenhöhe. Mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von bis zu 14?100 Franken erhalten Sie die AHV-Minimalrente. Mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen ab 84?600 Franken erhalten Sie die Maximalrente.
Der Aufschub lohnt sich
Sie können die AHV-Rente ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter beziehen. Das hat aber eine lebenslange Rentenkürzung um 6,8 Prozent (1 Jahr) oder 13,6 Prozent (2 Jahre) zur Folge.
Bei einem Aufschub (um maximal fünf Jahre) erhöht sich die Rente um 31,5 Prozent. Dies zahlt sich aus, wenn Sie damit rechnen können, 85 Jahre oder älter zu werden.
Quelle: UBS Pension Services