ALTER
Ab wann ist man ein «alter Mann»?
Besonders übel wird es, wenn die verbale Attacke auch noch mit Schlägen einhergeht. Letzteres ist eine Straftat. Ersteres wird vor Gericht geklärt.
"Ich hör es gern, wenn auch die Jugend plappert; das Neue klingt, das Alte klappert." Soweit Johann Wolfgang von Goethe. Der allerdings auch anmerkte, dass niemand gerne als Greis bezeichnet wird. So oder so, nicht alle sehen das Altern entspannt und fordern zumindest von ihrer Umwelt den nötigen Respekt für diesen Umstand ein.
Doch nicht jeder möchte diesem Anliegen nachkommen. Schon gar nicht eine Person, die einem anderen 57-jährigen Mann Gewalt antut und diesen zusätzlich auch noch als "Opa" und "alten Mann" tituliert. Folgerichtig wird der mehrfach vorbestrafte Täter vom Amtsgericht Dortmund wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Auch wegen Beleidigung. Letzteres wollte der Schläger dann aber doch nicht auf sich sitzen lassen und wandte sich an das Oberlandesgericht Hamm, um sein Strafmass zu mindern. Das Gericht hatte zu klären, ob es sich bei den verwendeten Vokabeln um eine Beleidigung handelt oder um eine Tatsachenbehauptung beziehungsweise eine zutreffende, wertneutrale Bezeichnung.
Nach dem Strafgesetzbuch ist es dann eine Beleidigung, wenn ein Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe von Missachtung erfolgt. Und tatsächlich sah das Gericht - auch mit Blick auf das tatsächliche Lebensalter des 57-Jährigen - für sich betrachtet noch keine Herabwürdigung.
Denn der vom Angeklagten so bezeichnete Mann war nach Ansicht des Gerichts zumindest nicht mehr jung. Ausserdem konnte dem Verurteilten nicht nachgewiesen werden, dass die Bezeichnung "Opa" und "alter Mann" wirklich abwertend gemeint war. In Folge dessen wurde der Schuldspruch entsprechend geändert.
Allerdings ohne Auswirkung auf das Strafmass. Zudem muss der Missetäter wegen des lediglich geringfügigen Erfolgs die Kosten des Verfahrens tragen.