7 Dinge, die Sie für Ihren Tod vorbereiten sollten

Schon mit ein paar Massnahmen werden die Hinterbliebenen entlastet. Ein Experte gibt im Auftrag der Stadt Zürich konkrete Tipps, schreibt «tagesanzeiger.ch».
10 Dinge, die Sie für Ihren Tod vorbereiten sollten
10 Dinge, die Sie für Ihren Tod vorbereiten sollten

Tragen Sie mit Hinweisen zu diesem Artikel bei oder melden Sie uns Fehler. Stirbt ein geliebter Mensch, stürzt das die Hinterbliebenen nicht nur in tiefe Trauer. Sie müssen sich auch innert kürzester Zeit um zahlreiche Formalitäten kümmern.

50 bis 100 Stunden wenden Nachkommen im Schnitt dazu auf, um sämtliche Aufgaben zu erfüllen, die ein Todesfall nach sich zieht. Einige dieser Dinge können bereits vor dem Tod geregelt werden. Welche das sind, erläutert Fabrizio Soncini in einer Vortragsreihe, die er ab September im Auftrag des Zürcher Bestattungs- und Friedhofamtes in zwölf städtischen Alterszentren durchführt.

Soncini ist Geschäftsführer einer Firma, die sich auf die Vorsorge von Menschen im letzten Lebensabschnitt und die Unterstützung von Hinterbliebenen nach einem Todesfall spezialisiert hat. Er hält regelmässig Referate und veranstaltet Kurse zum Thema.

"Ältere Menschen möchten vor allem wissen, wie sie ihre Hinterbliebenen entlasten können", sagt Soncini. 7 Tipps für den eigenen Todesfall:

1. Dokumente übersichtlich ablegen

"Wir empfehlen allen, einen Ordner mit den wichtigsten Unterlagen anzulegen, damit die Nachkommen nicht das ganze Haus oder die Wohnung danach durchsuchen müssen", sagt Soncini. Darin sollten unter anderem Mietverträge, die letzte Steuererklärung, Bankverbindungen oder Angaben über Kautionen, Versicherungen und Hypotheken abgelegt sein. Vor allem eine Mietwohnung kann in einem Todesfall zum finanziellen Problem für die Hinterbliebenen werden, da während der Kündigungsfrist die Miete weiterhin bezahlt werden muss. "In diesem Fall lohnt es sich, frühzeitig einen zumutbaren Nachmieter zu stellen."

2. Ein Testament verfassen

Liegt der letzte Wille schriftlich vor, können viele Streitereien vermieden werden. Insbesondere dann, wenn das Testament noch zu Lebzeiten mit den Hinterbliebenen besprochen wird. Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung entweder mit öffentlicher Beurkundung oder eigenhändig erstellen oder bei etwas komplizierteren Verhältnissen einen Erbvertrag errichten lassen. Wird das Testament von einem Notar öffentlich beurkundet, kann es gegen eine geringe Gebühr auf Wunsch auch direkt bei ihm hinterlegt werden. "Seit einigen Jahren informieren die Einwohnerkontrollen im Todesfall die Notariate im Umfeld des Wohnorts automatisch. So können diese aktiv werden, wenn ein Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen vorliegt und das Dokument dem zuständigen Gericht zur Eröffnung senden, ohne dass die Hinterbliebenen etwas unternehmen müssen."

3. Einen Willensvollstrecker einsetzen

Will ein Erblasser sicherstellen, dass sein Testament nach seinen Anweisungen vollstreckt wird, setzt er einen Willens- bzw. Testamentsvollstrecker ein. Das kann jemand aus der Familie sein, was allerdings zu Zielkonflikten führen kann. Der Experte rät daher zu einem Fachmann, dem man vertraut. "In der Praxis können dies Steuerberater, Treuhänder oder gute Bekannte sein, die über die nötigen Fähigkeiten verfügen", so Soncini. Der Willensvollstrecker muss im Testament oder Erbvertrag schriftlich festgehalten werden.

4. Die Wertsachen auflisten

Viele Hinterbliebene wissen nicht, wo sich Wertsachen befinden oder können den Wert der Gegenstände nicht auf Anhieb erkennen. Wer verhindern will, dass die kostbare Perlenkette auf dem Sperrmüll landet, weil sie niemand in der alten Kommode vermutet, sollte auf einer Liste festhalten, wo sich die Wertsachen befinden.

5. Die Beerdigungswünsche angeben

Soll es eine Erdbestattung sein oder eine Kremation? Wo soll der Verstorbene beerdigt werden? Wünscht er eine Abdankungsfeier und welche Musik soll dabei gespielt werden? Mit derlei Fragen müssen sich die Nachkommen befassen. Umso einfacher wird es für sie, wenn die Antworten darauf schriftlich festgehalten wurden. Einwohner der Stadt Zürich können die eigenen Bestattungswünsche beim Bestattungs- und Friedhofamt kostenlos hinterlegen. "Solche Angebote gibt es auch in anderen Zürcher Gemeinden und wir empfehlen, diese dort zu hinterlegen", sagt Soncini.

6. Tier-Erben festlegen

Wer ein Haustier hat, sollte sich Gedanken darüber machen, was damit im Todesfall geschehen soll. "Es ist ratsam, schon früh über ein neues Zuhause für das Tier nachzudenken und mit möglichen Nachfolgern das Gespräch zu suchen", sagt Soncini. Gibt es niemanden, der das Haustier übernehmen will oder kann, sollte man sich mit einem Tierheim in Verbindung setzen oder allenfalls per Inserat nach einem neuen Betreuer suchen.

7. Gegenstände zu Lebzeiten vermachen

Soncini rät dazu, schon zu Lebzeiten mit Familienmitgliedern und Freunden darüber zu reden, wer was bekommen soll. "So kann man schriftlich festlegen, wem man was vermachen will - bei kostbaren Gegenständen nötigenfalls unter Anrechnung auf das entsprechende Erbe dieser Person."


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